Therapie

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Ich behandle vorwiegend Patienten:
· mit akuten oder immer wiederkehrenden Erkrankungen des Bewegungs-
  und Stützapparates: z.B. Schmerzen, Steifigkeit, Gefühllosigkeit in
  der Wirbelsäule (z.B.: Nacken- Kreuzschmerzen), Hüfte
  (z.B.: Arthrosen), Knie (z.B.: Chondropathia Patella), Fuß, Schulter
  (z.B.: PHS), Ellbogen
  (z.B.: Tennisellbogen), Hand, Kopf (z.B.: Kopfschmerz)
· nach Verletzungen und Unfällen, die bewegungstherapeutische Maßnahmen
  notwendig machen
· nach Operationen im Bewegungsapparat (z.B.: Tep, Meniskus,
  Bandscheiben, ...)
· bei rheumatischen Erkrankungen wie z.b. M. Bechterew oder chronische
  Polyartitis
· bei Haltungsfehlern
· bei Inkontinenz
· bei Ödemen (Schwellungen) in Rumpf, Armen oder Beinen (z.B. nach
  Operationen)
· Frauen, vor oder nach der Geburt ihres Babies

Wie verläuft die Therapie?
Am Beginn jeder Behandlungsserie mache ich aufbauend auf die ärztliche
Diagnose vom Verordnungsschein eine genaue physiotherapeutische
Befunderhebung um eine möglichst genaue Identifizierung und Einschätzung
des Problems zu erreichen.

Nehmen Sie bitte deshalb zur ersten Therapie alle Befunde,
Röntgenbilder, usw. mit.

In den meisten Fällen wird ein dosiertes Reproduzieren der Beschwerden
durch die Bewegungstests ausgeführt, welches mir die Möglichkeit einer
Erfolgskontrolle im Wiederbefund bietet.

Mobilisationstechniken mit kleiner oder großer Amplitude (genau angepaßt
an das Problem) beheben die gelenksbedingten Ursachen und Schmerzen in
vielen Fällen.

Manchmal ist allerdings eine Stabilisation der Gelenke nötig.

Außerdem werden anschließend durch Übungen und Heimprogramm muskuläre
Dysbalancen behoben um einem Wiederkehren der Symptome vorzubeugen.

Verrechnung
Um eine Rückverrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich zu machen
brauchen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem Arzt, der von Ihrer
Krankenkasse chefärztlich bewilligt sein muß.
Am Ende der Behandlungsserie bekommen Sie eine Rechnung, die gemeinsam
mit dem Verordnungsschein bei ihrer Kasse eingereicht wird.
Für vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxe) ist kein Verordnungsschein nötig.
Die aktuellen Tarife können telefonisch erfragt werden.